Physiotherapie:

Heilmittelkombination D1

„D1“ kann vom Arzt gesetzlich Versicherten verordnet werden. Gemeint ist damit die „Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie“ (Heilmittelkatalog) – das heißt: Der Arzt kann verschiedene Heilmittel als Kombination verordnen; er hat aber auch die Möglichkeit, die Auswahl der Heilmittel in die Hand des Therapeuten zu legen. Besonders interessant ist diese Verordnung, wenn bei komplexen Schädigungen verschiedene Therapieziele mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen gleichzeitig verfolgt werden sollen (Synergieeffekte): z.B. Manuelle Therapie (zwecks Bewegungserweiterung) mit Krankengymnastik (zur Koordinations-Schulung und Kräftigung) mit Wärme- und Elektrotherapie (Ziel: Schmerzlinderung und Lockerung).