Ärztliche Verordnung/Rezept

Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung für Krankengymnastik ausgestellt: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung bis auf einen Eigenanteil

Die Private Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten in Abhängigkeit vom individuellen Vertrag

Gesetzlich Versicherten kann ihr Arzt (Haus- oder Facharzt) gemäß dem sogenannten Heilmittelkatalog Maßnahmen aus der Physiotherapie verordnen. Auf dem Rezept steht dann zum Beispiel:

  • Krankengymnastik (KG), auch: Atemtherapie
  • KG-ZNS (PNF und Bobath)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD) 30 – 45 – 60 Minuten
  • KG Gerät (KGG)
  • Heilmittelkombination (D1)
  • Wärmetherapie (Fango, Heißluft, Heiße Rolle, Ultraschall)
  • Elektrotherapie
  • Eis

Wichtig zu wissen:

Ein Kassenrezept gilt ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage. Ab dem 29. Tag ist die Verordnung ungültig, Sie bräuchten also ggf. eine neue.